1. Einleitung
Das Jugendrotkreuz Siegen-Nord setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ein. Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen, eine sichere Umgebung zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche sich wohl und geschützt fühlen.
Es umfasst präventive Maßnahmen, klare Verhaltensrichtlinien sowie Vorgehensweisen für den Umgang mit Verdachtsfällen. Das Konzept basiert auf den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes sowie aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Prävention und Intervention. Unsere Jugendarbeit spielt eine zentrale Rolle, indem sie Kindern und Jugendlichen nicht nur Schutz, sondern auch Empowerment und Mitgestaltungsmöglichkeiten bietet. In unseren Gruppenstunden und Veranstaltungen vermitteln wir Werte wie Respekt, Toleranz und Achtsamkeit, um ein starkes Bewusstsein für persönliche Grenzen und den respektvollen Umgang miteinander zu fördern.
1.1 Aufgaben des Jugendrotkreuzes Siegen-Nord
Das Jugendrotkreuz Siegen-Nord engagiert sich in vielfältiger Weise für Kinder und Jugendliche. Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Erste-Hilfe-Ausbildung: Kindern und Jugendlichen werden altersgerechte Kenntnisse in Erster Hilfe vermittelt, um im Notfall helfen zu können.
- Soziales Engagement: Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch soziale Projekte und Hilfsaktionen in der Region.
- Kinder- und Jugendarbeit: Organisation von Gruppenstunden, Ferienfreizeiten, Workshops und anderen Freizeitaktivitäten zur Stärkung von Gemeinschaftssinn und sozialer Kompetenz.
- Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe: Sensibilisierung für den Katastrophenschutz sowie Teilnahme an Aktionen zur Unterstützung von Menschen in Not.
- Demokratiebildung und Mitbestimmung: Förderung der Partizipation junger Menschen durch Mitgestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Jugendrotkreuzes.
- Gesundheitsförderung: Aufklärung zu Themen wie gesunde Ernährung, Bewegung und mentale Gesundheit.
- Prävention und Schutzmaßnahmen: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch.
Mit diesen Aufgaben trägt das Jugendrotkreuz Siegen-Nord aktiv dazu bei, junge Menschen zu stärken und sie zu verantwortungsvollen Mitgliedern der Gesellschaft zu machen.
2. Grundsätze und Leitlinien
- Null-Toleranz-Politik: Jegliche Form von sexualisierter Gewalt wird nicht geduldet, und Verstöße werden konsequent verfolgt.
- Achtung der persönlichen Grenzen: Kinder und Jugendliche bestimmen selbst über körperliche Nähe. Dies wird von allen Beteiligten respektiert.
- Vertrauensvolle Ansprechpersonen: Geschulte Vertrauenspersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und gewährleisten einen sicheren Raum für Betroffene.
- Sensibilisierung und Prävention: Durch regelmäßige Schulungen und Aufklärung werden Kinder, Jugendliche und Betreuende über Risiken und Schutzmechanismen informiert.
- Partizipation: Kinder und Jugendliche werden aktiv in die Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzepts einbezogen, um ihre Perspektiven zu berücksichtigen. In der Jugendarbeit werden ihre Anregungen und Wünsche zur Schaffung eines geschützten Raums berücksichtigt.
- Transparenz und Dokumentation: Alle relevanten Maßnahmen und Vorfälle werden nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig überprüft.
- Stärkung der Kinder und Jugendlichen: Durch unsere Jugendarbeit fördern wir das Selbstbewusstsein und die Handlungskompetenz junger Menschen, damit sie sich selbstbewusst gegen grenzüberschreitendes Verhalten wehren können.
3. Ziele des Schutzkonzepts
Das Schutzkonzept des Jugendrotkreuzes Siegen-Nord verfolgt folgende Ziele:
- Schaffung eines sicheren Umfelds: Kinder und Jugendliche sollen sich in unseren Gruppen und Aktivitäten sicher und geschützt fühlen.
- Prävention sexualisierter Gewalt: Durch klare Verhaltensregeln, regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sollen potenzielle Risiken minimiert und ein Bewusstsein für Grenzverletzungen geschaffen werden.
- Früherkennung und Intervention: Verdachtsfälle sollen frühzeitig erkannt und angemessen bearbeitet werden, um Kinder und Jugendliche vor weiteren Gefahren zu schützen.
- Stärkung der Kinder und Jugendlichen: Die Teilnehmenden sollen ermutigt werden, ihre persönlichen Grenzen zu erkennen und zu verteidigen.
- Unterstützung und Begleitung Betroffener: Im Falle eines Vorfalls soll schnell, sensibel und professionell gehandelt werden, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen beizustehen.
- Partizipation und Mitgestaltung: Kinder und Jugendliche werden aktiv in die Weiterentwicklung und Umsetzung des Schutzkonzepts einbezogen.
- Verpflichtung aller Beteiligten: Alle Gruppenleitenden, Betreuenden und Verantwortlichen verpflichten sich, das Schutzkonzept einzuhalten und sich regelmäßig fortzubilden.
4. Risikoanalyse und Bestandsanalyse
4.1 Risikoanalyse
Ziel der Risikoanalyse ist es, mögliche Gefahren und Risikofaktoren im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt innerhalb unserer Jugendarbeit zu identifizieren und präventive Maßnahmen abzuleiten.
Mögliche Risiken:
- Räumliche Gegebenheiten: Unübersichtliche oder abgeschlossene Räume, in denen unbeobachtete Situationen entstehen können.
- Haus und Hof Siegen-Nord: Begehung der ganzen Anlage, um Gefahrenquellen wie dunkle Ecken und nicht einsehbare Stellen zu erkennen und ggf. Maßnahmen einleiten, um Haus und Hof sicherer zu machen.
- Einzelkontakte: Situationen, in denen Kinder oder Jugendliche allein mit Gruppenleitenden sind.
- Kommunikation: Fehlende klare Regeln zur digitalen und persönlichen Kommunikation zwischen Betreuenden und Teilnehmenden.
- Unzureichende Schulung: Fehlendes Wissen oder mangelnde Sensibilisierung der Gruppenleitenden im Umgang mit Kindeswohlgefährdung.
Maßnahmen zur Minimierung der Risiken:
- Einführung und Überprüfung von Regeln zu Nähe und Distanz.
- Gestaltung offener und einsehbarer Räume.
- Hauseingangstüre wird während den Gruppenstunden verschlossen, damit Fremde keinen Zutritt erlangen.
- Der Hof und das Gelände werden mit genug Lichtquellen ausgestattet. Das komplette Gelände wird Video überwacht.
- Vermeidung von Einzelkontakten, wenn keine dritte Person anwesend ist.
- Regelmäßige Schulungen zu Kinderschutz und Prävention.
4.2 Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse dient der Erfassung des aktuellen Stands unseres Schutzkonzepts und der damit verbundenen Maßnahmen.
Ergebnisse der Bestandsaufnahme:
- Präventionsmaßnahmen: Es bestehen bereits regelmäßige Schulungen für Gruppenleitende und klare Verhaltensregeln.
- Dokumentation: Vorfälle und Maßnahmen werden protokolliert, jedoch ist eine Optimierung der Dokumentationsstruktur notwendig.
- Kommunikation: Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sind benannt, doch die Information an Eltern und Teilnehmende kann weiter verbessert werden.
- Beteiligung: Kinder und Jugendliche werden in die Schutzmaßnahmen eingebunden, es besteht jedoch Potenzial, ihre Mitwirkung stärker zu fördern.
Ziele:
- Verbesserung der Transparenz und Kommunikation rund um Schutzmaßnahmen.
- Stärkere Einbindung der Jugendlichen in die Ausgestaltung des Schutzkonzepts.
- Konsequente Nachverfolgung und Dokumentation von Verdachtsmomenten und Vorfällen.
5. Arten von sexualisierter Gewalt
Sexualisierte Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Es ist wichtig, diese zu erkennen und klar zu benennen:
- Körperliche sexualisierte Gewalt: Ungewollte Berührungen, Übergriffe, Vergewaltigung oder sexuelle Handlungen an oder mit Kindern und Jugendlichen.
- Verbale sexualisierte Gewalt: Anzügliche Bemerkungen, sexistische Sprüche oder unangemessene Kommentare zu Körper oder Sexualität.
- Sexuelle Belästigung im digitalen Raum (Cyber-Grooming): Kontaktaufnahme über soziale Medien mit dem Ziel, sexuelle Handlungen anzubahnen oder explizite Inhalte zu verbreiten.
- Exhibitionismus: Zurschaustellung der eigenen Nacktheit mit dem Ziel, andere zu schockieren oder zu verunsichern.
- Erzwungene sexuelle Handlungen unter Gleichaltrigen: Übergriffe innerhalb von Gruppen, bei denen Macht oder Gruppendynamik ausgenutzt werden.
- Erpressung und Nötigung: Drohungen oder Zwang, um Kinder oder Jugendliche zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder intime Bilder zu erhalten.
Ein Bewusstsein für diese unterschiedlichen Formen ist essenziell, um frühzeitig Anzeichen zu erkennen und angemessen zu handeln.
6. Verhaltenskodex zum Kindeswohl
Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Gruppenleiter/innen des Jugendrotkreuzes Siegen-Nord verpflichten sich zur Einhaltung eines verbindlichen Verhaltenskodex zum Schutz des Kindeswohls:
- Respektvoller und wertschätzender Umgang mit allen Kindern, Jugendlichen und Betreuenden.
- Keine körperliche oder verbale Grenzüberschreitung: Jegliche Form von unangemessenem Verhalten, sei es physisch, sprachlich oder emotional, ist untersagt.
- Vermeidung von Einzelkontakten in geschlossenen Räumen: Treffen zwischen Betreuenden und einzelnen Kindern oder Jugendlichen finden nur in offenen, einsehbaren Räumen oder in Anwesenheit Dritter statt.
- Transparente Kommunikation und klare Grenzen: Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt stets offen, professionell und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Grenzen.
- Keine private Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke: Betreuende kommunizieren ausschließlich über offizielle Kanäle des Jugendrotkreuzes.
- Einschreiten bei Verdachtsfällen oder Verstößen: Jede/r ist verpflichtet, Verdachtsmomente oder Verstöße gegen den Verhaltenskodex umgehend zu melden.
- Regelmäßige Selbstreflexion und Teilnahme an Schulungen zur Förderung einer sicheren und geschützten Umgebung.
7. Präventionsmaßnahmen
Um sexualisierte Gewalt zu verhindern, setzt das Jugendrotkreuz Siegen-Nord auf verschiedene präventive Maßnahmen:
- Schulungen für Gruppenleiter/innen: Regelmäßige Fortbildungen zu den Themen Kindeswohlgefährdung, sexualisierte Gewalt und Prävention.
- Ehrenkodex: Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Gruppenleiter/innen unterzeichnen einen Ehrenkodex, der klare Verhaltensregeln definiert.
- Aufklärung für Kinder und Jugendliche: Durchführung von Workshops, Seminaren und altersgerechten Schulungsmaterialien, die auf Selbstschutz und die Wahrnehmung von persönlichen Grenzen eingehen.
- Klare Regeln für Nähe und Distanz: Einführung und Kommunikation von Verhaltensrichtlinien, die den Umgang zwischen Betreuenden und Teilnehmenden regeln.
- Sicherstellung eines geschützten Umfelds: Räume werden so gestaltet, dass ungestörte Situationen minimiert werden, und es gibt festgelegte Ansprechpersonen für alle Teilnehmenden.
- Aktive Beteiligung der Jugendarbeit: Die Jugendarbeit wird aktiv in Präventionsmaßnahmen eingebunden, indem Schutzkonzepte gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet und umgesetzt werden.
- Gruppenstunden und Workshops zur Stärkung der Eigenverantwortung: In regelmäßigen Treffen und Projekten setzen sich Kinder und Jugendliche mit Themen wie Selbstbehauptung, Resilienz und Zivilcourage auseinander.
- Einbindung von Eltern und Sorgeberechtigten: Eltern und Erziehungsberechtigte werden regelmäßig über Schutzmaßnahmen informiert und in den Dialog über Prävention einbezogen.
8. Umgang mit Verdachtsfällen
Sollte es Hinweise auf sexualisierte Gewalt geben, wird nach einem klar definierten Verfahren gehandelt:
- Ernstnehmen und Zuhören: Hinweise oder Äußerungen von Kindern und Jugendlichen werden ernst genommen und nicht bagatellisiert.
- Meldesystem: Es gibt eine niederschwellige und vertrauliche Anlaufstelle für Meldungen, die auch anonym erfolgen können.
- Schutz des Kindeswohls: Das Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen hat höchste Priorität. Schutzmaßnahmen werden umgehend eingeleitet.
- Kooperation mit Fachstellen: Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen, Jugendämtern und gegebenenfalls der Polizei, um eine professionelle Unterstützung sicherzustellen.
- Dokumentation und Nachverfolgung: Jeder Verdachtsfall wird schriftlich dokumentiert und transparent nachverfolgt, um eine angemessene Reaktion zu gewährleisten.
- Begleitung und Unterstützung Betroffener: Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind, erhalten Unterstützung durch unsere Ansprechpersonen sowie externe Beratungsangebote.
9. Notfallplan und Aufarbeitung von Verdachtsfällen
Ein klar definierter Notfallplan stellt sicher, dass im Verdachtsfall oder bei akuten Vorfällen schnell und angemessen gehandelt wird.
9.1 Sofortmaßnahmen
- Ernstnehmen und Zuhören: Betroffene Kinder und Jugendliche werden ernst genommen und erhalten einen geschützten Raum, um über ihre Erlebnisse zu sprechen.
- Schutz des Kindes: Unmittelbare Schutzmaßnahmen werden eingeleitet, um weitere Gefährdungen zu vermeiden.
- Dokumentation: Alle relevanten Informationen werden vertraulich und lückenlos dokumentiert.
- Benachrichtigung der Ansprechpersonen: Die zuständigen Ansprechpersonen werden umgehend informiert.
9.2 Melde- und Interventionsweg
- Meldung des Verdachts:
- Betreuende, Kinder oder Jugendliche können sich an die benannten Ansprechpersonen wenden.
- Auch externe Personen (z. B. Eltern) können Meldungen anonym oder persönlich abgeben.
- Erste Einschätzung:
- Die Ansprechpersonen bewerten die Situation und entscheiden über das weitere Vorgehen.
- Falls erforderlich, wird externe Fachberatung hinzugezogen.
- Einleitung von Schutzmaßnahmen:
- Je nach Schwere des Verdachts werden Schutzmaßnahmen für das betroffene Kind getroffen.
- Falls nötig, erfolgt eine vorübergehende Suspendierung verdächtigter Personen.
- Kooperation mit externen Stellen:
- Fachberatungsstellen, Jugendamt oder Polizei werden in schwerwiegenden Fällen eingeschaltet.
- Nachsorge und Unterstützung:
- Betroffene Kinder und Jugendliche erhalten weiterführende Betreuung und Beratung.
- Das Team wird über den Fall reflektieren, um künftige Prävention zu verbessern.
9.3 Aufarbeitung von Verdachtsfällen und Vorfällen
Die Aufarbeitung von Verdachtsfällen und tatsächlichen Vorfällen ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts. Ziel ist es, die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu unterstützen, strukturelle Verbesserungen abzuleiten und die Prävention weiterzuentwickeln.
- Nachsorge für Betroffene:
- Betroffene Kinder und Jugendliche erhalten professionelle Unterstützung durch Beratungsstellen und Therapieangebote.
- Sie werden in ihrer Entscheidungsfreiheit respektiert und erhalten Hilfe entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen.
- Reflexion und Analyse:
- Alle am Fall beteiligten Personen und Teams analysieren gemeinsam das Geschehen, um Fehler oder Versäumnisse zu erkennen.
- Externe Fachstellen können für eine objektive Analyse hinzugezogen werden.
- Anpassung der Schutzmaßnahmen:
- Falls notwendig, werden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln überarbeitet.
- Gegebenenfalls erfolgen strukturelle Änderungen im Jugendrotkreuz Siegen-Nord, um zukünftige Fälle zu verhindern.
- Schulungen und Sensibilisierung:
- Nach Vorfällen werden gezielte Schulungen durchgeführt, um das Bewusstsein für sexualisierte Gewalt weiter zu schärfen.
- Das Team reflektiert seine bisherigen Maßnahmen und passt sie an neue Erkenntnisse an.
- Dokumentation und Berichterstattung:
- Jeder Vorfall wird sorgfältig dokumentiert, um langfristige Verbesserungen zu ermöglichen.
- Transparente Berichterstattung gegenüber relevanten Gremien erfolgt unter Wahrung des Datenschutzes.
- Sollten unsere Hilfe und Maßnahmen nicht ausreichen, werden wir umgehend die JRK-Kreisleitung informieren und um Unterstützung bitten.
10. Ansprechpersonen und Kontakt
Unsere geschulten Vertrauenspersonen stehen für Gespräche zur Verfügung und sind über verschiedene Kanäle erreichbar. Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten sind auf der Website des Jugendrotkreuzes (www.jrk-siegen-wittgenstein.de) sowie auf unserer Webseite (www.jrk-siegen-nord.de) einsehbar. Zudem wird regelmäßig über Ansprechpartner und Hilfsangebote informiert.
Ansprechperson JRK Kreisleitung, Kreisverband Siegen-Wittgenstein
Melanie Tröps, E-Mail: m.troeps@jrk-siegen-wittgenstein.de
Ansprechpersonen JRK Siegen-Nord:
- Tobias Weil (JRK-Leitung)
- Nathalie Weil (Gruppenleiterin)
- Felix Epple (Gruppenleiter)
- Janine Siemon (Elternvertreterin)
11. Personalverantwortung
Um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, wird bei allen Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Gruppenleiter/innen (ab 16 Jahren) ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingefordert. Dieses wird jedes Jahr überprüft. Personen mit relevanten Einträgen sind von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen.
Zudem sind alle Verantwortlichen verpflichtet, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen, um sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzubilden.
12. Evaluation und Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um den bestmöglichen Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Jährliche Evaluierung durch eine interne Arbeitsgruppe.
- Feedback von Kindern, Jugendlichen und Betreuenden, um Verbesserungen zu identifizieren.
- Anpassungen an neue gesetzliche Vorgaben und wissenschaftliche Erkenntnisse, um ein aktuelles und wirksames Schutzkonzept sicherzustellen.
Mit diesem Schutzkonzept verpflichtet sich das Jugendrotkreuz Siegen-Nord, eine sichere Umgebung zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche bestmöglich geschützt und gestärkt werden.
Copyright JRK Siegen-Nord Stand: 09/2025