Die Einsatzeinheiten des Landes NRW ergeben sich aus dem Konzept für die „Vorgeplante überörtliche Hilfe im Sanitäts- und Betreuungsdienst im Land Nordrhein-Westfalen“ (VüH-SanBt NRW) und verstehen sich als multifunktionale und autark einsetzbare Komponenten, welche landesweit nahezu einheitlich aufgestellt sind. In erster Linie sind sie für die Versorgung von Patienten sowie unverletzt Betroffenen zuständig und können sowohl alleine als auch im Verbund eingesetzt werden.
Eine Einsatzeinheit besteht aus 33 Einsatzkräften (in Doppelbesetzung), die sich in vier Teileinheiten (TE) gliedert: Führung (TE Fü), Sanität (TE San), Betreuung (TE Bt) und Unterstützung (TE Ust).
Teile der Einsatzeinheiten sind zusätzlich in Konzepten des Landes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt und werden zu verschiedenen Anlässen angefordert: