Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 (Patienten uns Besucher von z.B. Krankenhäuser und Pflegeheimen.)
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetz-buch beschäftigt sind (Menschen mit Behinderung und deren Beschäftigte)
Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegepersonen die nicht gewerbsmäßig pflegen, z.B. Familienangehörige)
Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist. (Achtung: Test- und Quarantäneverordnung beachten!)